Debeka WL30

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Der Tarif Debeka WL30 ist Teil der Debeka-Tarifgruppe WL. Dazu gehören Zusatztarife, die speziell für Beihilfeberechtigte entwickelt wurden, um ihre Grundversorgung zu erweitern.

Die Tarife der WL-Gruppe sehen eine Erstattung zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Restkosten für Wahlleistungen vor. Mit den WL-Tarifen erweitert der beihilfeberechtigte Beamte oder ein Angehöriger also seine Absicherung und stellt sie nach seinen individuellen Wünschen zusammen. Damit lässt sich die Versorgung optimal auf den individuellen Anspruch auf Beihilfe abstimmen.

Leistungen Debeka WL30

Leistungen Debeka WL30Der Tarif Debeka WL30 sieht Erstattungen für Wahlleistungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus vor. Darunter fällt die Versorgung im Zweibettzimmer mit der Behandlung durch einen Chefarzt, durch einen Facharzt oder durch einen Spezialisten. Beide Leistungen können unabhängig voneinander gewählt werden, ein Verzicht ist ebenfalls möglich.

Der Versicherte kann sich bei jedem Aufenthalt im Krankenhaus neu entscheiden und dabei die individuellen Umstände vor Ort im Krankenhaus optimal berücksichtigen. Erstattet werden die Kosten nach dem Abzug der Beihilfe des Dienstherrn, die Erstattung ist auf 30 Prozent begrenzt.

Ein Aufenthalt in einem Einzelzimmer ist möglich.Die Debeka zahlt in diesem Fall den Kostensatz, der auch bei einem Zweibettzimmer anfällt. Die Differenz hat der Versicherte als Eigenanteil selbst zu zahlen. Voraussetzung für die Erstattung ist eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Stationäre Leistungen PKV

Eine Behandlung kann in einem medizinischen Versorgungszentrum durchgeführt werden. Zusätzlich zu den Kosten für die Behandlung werden auch Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel in Höhe von maximal 30 Prozent gezahlt. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen der Behandlung von einem Arzt als notwendig erachtet und verordnet werden.

Erstattungen

In der WL-Tarifgruppe sind mehrere Tarife zusammengefasst, die eine Abstimmung auf den persönlichen Beihilfeanspruch erlauben. Dieser Beihilfeanspruch unterscheidet sich bei Beamten des Bundes und der Länder und in Abhängigkeit vom Familienstand leicht.

Eine Kostenübernahme in Höhe von 30 Prozent für Leistungen der Grundversorgung kann für eine solide Absicherung ausreichend sein, da der Versicherte lediglich einen Teil der Restkosten selbst zu zahlen hat. Interessant ist unter Umständen das Ersatztagegeld, das bei einem Verzicht auf die Wahlleistungen im Krankenhaus gezahlt wird.

Ist der Versicherte bereit, bei einem Aufenthalt auf die Unterbringung im Doppelzimmer zu verzichten oder sieht er von einer Behandlung durch einen Chefarzt ab, steht ihm das Krankenhaustagegeld als Ersatz zu. Es steht zur freien Verwendung zur Verfügung und ist nicht zweckgebunden.

Beiträge PKV Tarif Debeka WL30

PKV BeiträgeIn den Tarifen der WL-Gruppe ist es vorgesehen, die Beitragszahlung innerhalb der Elternzeit auszusetzen. Möglich ist das, weil sich diese Tarife nur auf Wahlleistungen beziehen, die bei einem Aufenthalt im Krankenhaus zwar für eine hochwertige Betreuung sorgen, die aber durchaus verzichtbar sind. Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Ende der Elternzeit erneut. Eine Risikoprüfung oder eine Wartezeit verlangt die Debeka nur dann, wenn die Umstellung länger als zwei Monate dauert.

Für den Tarif WL 30 ist außerdem eine Rückerstattung der Beiträge vereinbart. Die Rückerstattung ist erfolgsabhängig, der Versicherer hat also das Recht, sie auszusetzen, wenn es die geschäftliche und wirtschaftliche Entwicklung nicht zulässt.

Erfahrungen und Tests

Test private KrankenversicherungNeuere Ergebnisse für den Tarif Debeka WL30 liegen derzeit nicht vor. Passt der Tarif zum persönlichen Bedarf, ist er trotzdem uneingeschränkt zu empfehlen.

>> Tarifbedingungen WL30<

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