Concordia BV30

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Der Concordia BV30 ist Teil der Tarifgruppe BV. Sie ist für Beihilfeberechtigte und ihre Angehörigen konzipiert und soll Beamten von Bund und Ländern eine umfassende Grundversorgung gewährleisten.

Ein Beihilfetarif deckt nur einige Leistungen im ambulanten, im stationären und im dentalen Bereich ab, weil ein Teil der Kosten im Rahmen der Beihilfe von dem jeweiligen Dienstherrn übernommen wird. Im Vergleich zu einem Tarif für die Vollversicherung sind die Beiträge für einen Beihilfetarif deshalb niedriger. Der BV30-Tarif steht für eine Grundversorgung, die Kennzeichnung 30 im Namen zeigt, dass die Kosten nach Abzug der Beihilfeleistungen in Höhe von 30 Prozent vom Versicherer gezahlt werden.

Leistungen Concordia BV30

Leistungen Concordia BV30Zu den wichtigsten Leistungen gehört in erster Linie die Grundversorgung, sie erstreckt sich auf ambulante, auf stationäre und auf dentale Leistungen. Der Versicherer übernimmt 30 Prozent der Restkosten, nachdem die Beihilfe abgezogen wurde. Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte und Fachärzte, hinzu kommen psychotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlungen.

In den Tarifbedingungen ist ein offener Hilfsmittelkatalog festgeschrieben. Ein Transport zum nächsten Krankenhaus kann in Höhe von 30 Prozent gezahlt werden, wenn er von einem Rettungsdienst durchgeführt wurde.

Stationäre Leistungen

Stationäre Leistungen PKV BV30Es besteht das Recht zur freien Krankenhaus- und Arztwahl, gezahlt werden Behandlungen von Spezialisten oder von einem Privatarzt. Zu beachten ist eine Beschränkung auf die Höchstsätze nach der Gebührenordnung für Ärzte. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus zahlt der Versicherer die Wahlleistungen einer Unterbringung in einem Doppelzimmer. Nutzt der Versicherte diese Leistung nicht, hat er Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld, das für jeden Tag des Aufenthalts als Ersatz gezahlt wird.

Im Zahnbereich werden Zahnbehandlungen mit Inlays und Onlays zu jeweils 30 Prozent gezahlt, dabei sind die Restkosten die Basis.

Erstattungen

Die Erstattung beträgt im BV30-Tarif jeweils 30 Prozent der verbleibenden Restkosten, wobei es hier nur um die Grundversorgung geht. Das heißt, dass Leistungen für ein Krankenhaustagegeld oder andere umfassende Erstattungen nicht in den Versicherungsbedingungen vereinbart sind.

Allerdings kann der Tarif sehr gut mit Zusatztarifen ergänzt werden, um den Versicherungsschutz noch zu erweitern. Wer sich einen hochwertigen Schutz wünscht, kann seine Absicherung im Krankheitsfall mit solchen Zusatz- oder Ergänzungstarifen optimieren.

Beiträge Concordia BV30

PKV BeiträgeIn den Versicherungsbedingungen ist eine Erstattung der Restkosten nach dem Abzug der Beihilfeleistungen über 30 Prozent vereinbart. Während eine Vollversicherung viele Kosten zu 100 Prozent abdeckt, geht es bei dem BV30 um die Restkosten, die zu 30 Prozent gezahlt werden. Der Versicherte hat also noch einen Eigenanteil zu tragen. Aus diesem Grund sind die PKV-Beiträge im Vergleich zur Vollversicherung recht gering.

Falls der Versicherte keine Leistungen beansprucht, hat er das Recht auf eine Beitragsrückerstattung. Sie erfolgt im folgenden Jahr, Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag fortbesteht. Die maximale Rückerstattung liegt bei fünf Monatsbeiträgen. Einige Leistungen kann der Versicherte zur Erstattung einreichen, ohne die Rückerstattung zu gefährden. Darunter fallen Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Testergebnisse

Test private KrankenversicherungAls Teil der BV-Tarifgruppe wurde dieser Tarif von Stiftung Warentest in der großen Analyse der Beihilfetarife im Herbst 2019 analysiert. Die gesamte Tarifgruppe erhielt das Prädikat „Sehr gut“ und die Bewertung 1,0. Damit ist der Tarif durchaus zu empfehlen, wenn er zu dem individuellen Versicherungsbedarf passt.

>> Bedingungen BV30

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